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This article was written on 08 Aug 2013, and is filled under Allgemein.

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Kosten und Einkünfte

A Theoretische Ausbildung:

Die Gesamtkosten für die theoretische Ausbildung und die kasuistisch technischen Seminare belaufen sich auf  13.020,- €. Die Jahresgebühren von  2.604,- € werden jeweils vierteljährlich mit  651,- € fällig.

B Selbsterfahrung:

Die Einzelselbsterfahrung sollte während des ersten Ausbildungsjahres begonnen werden. Die Kosten in der Gesamthöhe von 10.000,- € werden in einem geregelten Verfahren direkt mit den Selbsterfahrungsleitern abgerechnet. Allerdings kann in Einzelfällen und in Absprache mit dem Selbsterfahrungsleiter auch eine längere persönliche Einzelselbsterfahrung angezeigt sein.

Die Gruppenselbsterfahrung erfolgt in der letzten Ausbildungsphase nach vollendeter Einzelselbsterfahrung und findet in i.d.R. in 50 Doppelsitzungen mit  8 Teilnehmern statt. 

C Praktische Tätigkeit:

Die jüngste Rechtsprechung sieht eine Honorierung der praktischen Tätigkeit PT 1 und PT2 seitens der kooperierenden Kliniken vor. Für eine Vollzeitstelle sollten z.B.  1000,– € brutto gezahlt werden. Die Honorierung von Teilzeittätigkeiten wird entsprechend angepasst.

D Supervision:

Die Kosten für die Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung werden unmittelbar mit den Supervisoren abgerechnet. Bei vorgeschriebenen 50 Stunden Einzelsupervison und 100 Stunden Gruppensupervision belaufen sich die Gesamtkosten auf  7.500,– €.

E Verwaltungskosten:

Für die institutsinterne Zwischenprüfung und die staatliche Abschlussprüfung fallen jeweils 250,- € und  500,- € an. 

Kostenaufstellung

Einnahmen in der Ausbildung

Nach der Zwischenprüfung führen die Ausbildungsteilnehmer unter der Verantwortung von  Einzel- oder Gruppensupervisoren Patientenbehandlungen durch.

Bei den geforderten mindestens 600 Behandlungsstunden entstehen bei der unten stehenden Modellrechnung über die Gesamtzeit der Ausbildung Einnahmen von voraussichtlich 36.000,- €. Diese Modellrechnung geht von einer Honorierung von 60,- € pro geleisteter und bewilligter Behandlungsstunde aus, die das Ausbildungsinstitut an den Ausbildungsteilnehmer auszahlt. Nicht berücksichtigt dabei sind Leistungen der Probatorik (4 probatorische Sitzungen, Anamnese und vertiefte Exploration) und der Durchführung testdiagnostischer Verfahren sowie die Zuschläge für die Kurzzeittherapie, die die Vergütung erhöhen. Ebenfalls unberücksichtigt sind  die Einnahmen durch die Praktische Tätigkeit 1 und die Praktische Tätigkeit 2 (insgesamt 1.800 Stunden), die in kooperierenden Kliniken absolviert wird.

 



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Ausbildungsinstitut
für tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie der WGI gGmbH

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Fax: 0221 – 420 74 597

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